Selbstkostenflüge neu geregelt – Flüge gegen Entgelt für Privatpiloten begrenzt möglich

StandardBei der Frage, inwieweit Selbstkostenflüge bzw. Flüge gegen Entgelt von Privatpiloten durchgeführt werden dürfen bzw. inwieweit Vereine diese noch veranstalten dürfen hat es sehr viel Unruhe gegeben. Viele Darstellungen, die man im Internet findet, sind falsch. So existiert noch eine Information für Luftsportvereine der gemeinsamen oberen Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg vom 22.10.2013. Diese ist überholt, da zwischenzeitlich eine gesetzliche Regelung vorliegt. (mehr …)

Umwandlung alter Pilotenlizenzen – Umwandlung von JAR-FCL und ICAO-Lizenzen in Teil / Part FCL – Lizenzen

Antrag_Umwandlung_PPLA_nichtJAR_Privatflugzeugfuehrer_200313_interaktivVom  08.11.2013 bis 08.04.2014 kann man JAR-FCL-Lizenzen und ICAO-PPL-Lizenzen in eine Teil-FCL-Lizenz umwandeln. Besitzt man bereits eine JAR-FCL-Lizenz, ist das relativ einfach, weil die Lizenz ohne Weiteres in eine Teil-FCL-Lizenz umgewandelt wird. Besitzt man allerdings nur einen ICAO-PPL bzw Nationalen PPL ohne CVFR, dann erhält man in direkter Umwandlung nur Weiterlesen…

Selbstkostenflüge von Privatpiloten neu geregelt – endlich Rechtssicherheit

 Mit Datum vom 16. Juli 2013 hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung ein Rundschreiben übersandt, mit dem die Regelung der streitigen Frage der Selbstkostenflüge bzw. Gastflüge von Privatpiloten angekündigt wird.

Als Ergebnis einer Initiative des BMVBS werden die EU-Verordnungen Nr. 965/2012 und EU Nr. 1178/2011 dahingehend präzisiert, dass Gastflüge von Inhabern von Privatpilotenlizenzen gegen Entgelt durchgeführt werden dürfen, wenn

die Selbstkostenflüge nur mit Luftfahrzeugen durchgeführt werden, die mit maximal 6 Personen zugelassen sind und wenn die Flugkosten durch alle Personen getragen werden, also auch anteilig durch den Piloten.

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Piloten im Rentenloch – Berufsverbot mit 60? – Pilots are grounded at the age of 60?

Piloten, die in Einmanncockpits arbeiten und 60 werden, haben von April an ein Problem: Sie bekommen ein Berufsverbot von der EU. Ab 60 dürfen sie nicht mehr als Pilot tätig werden, bekommen aber erst ab 67 Jahren Rente. Also: noch 7 Jahre arbeitslos oder als Flugzeugwäscher?

Hier die Rechtslage aufgrund der neuen Vorschriften in englicher Sprache, damit alle Betroffenen unterrichtet sind – Gespräche mit der EASA, ob dies so gewollt ist, laufen.

Pilots are forced into retirement at 60 ?

EU regulation EuVo 1178 / 2011 FCL 065, which will come into effect on 04/12/2012, stipulates the following:

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Flugverfahren für Flüge in Vulkanasche veröffentlicht

Man erinnert sich noch an das weitreichende Flugverbot im April 2010 wegen der Kontaminierung der Luft mit Vulkanasche – die Luftfahrtbehörden und Ministerien waren von der Situation völlig überrascht, es gab keine gesetzlichen Regelungen. Von daher standen die ausgesprochenen Flugverbote auf rechtlich tönernen Füssen.

Jetzt hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung ein AIC (Aeronautical Information Circular) veröffentlicht:

„Information über zu erwartende Regelungen für die Luftfahrt im Falle von Vulkanaerosol (Vulkanasche) kontaminierten Lufträumen“ (mehr …)

Luftverkehrssteuer / Luftverkehrsabgabe / Ticketsteuer verfassungswidrig

Der langersehnte Einführungserlass des Bundesministeriums der Finanzen für die Zollverwaltung über die Einführung der Luftverkehrssteuer ist veröffentlicht. Die Luftverkehrssteuer ist für jeden im Rahmen eines gewerblichen Passagiertransports beförderten Passagier zu zahlen und zwar vom Luftfahrtunternehmen.

Es bestehen in Literatur und Wissenschaft gravierende Bedenken hinsichtlich der Verfassungsgemäßheit dieser Abgabe. Es stellt sich nämlich die Frage, ob die Luftverkehrssteuer überhaupt durch die Bundeskompetenz nach Art. 105 Abs. 2 GG in Verbindung mit Art. 106 Abs. 1 Nr. 3 GG gedeckt ist. Die Luftverkehrssteuer ist keine auf sonstige motorisierte Verkehrsmittel bezogene Steuer, jedenfalls ist sie aber keine Verkehrssteuer im Sinne von Art. 106 Abs. 1 Nr. 3 GG. Sie ist vielmehr eine Aufwandssteuer, da sie nicht an einen Akt des Rechtsverkehrs, sondern an die Zuweisung des Sitzplatzes, also an einen tatsächlichen Vorgang anknüpft. Sie stellt daher eine Aufwandssteuer dar und ist daher nicht durch die Gesetzgebungskompetenz gedeckt. (mehr …)

Von Sina, vor