Bergungskosten eines Luftfahrzeuges im Regelfall nicht von der Luftfahrt-Haftpflichtversicherung gedeckt.

In einem Verfahren vor dem Amtsgericht Köln ging es um Bergungskosten, die ein Pilot und Eigentümer eines Segelflugzeuges von seinem Haftpflichtversicherer ersetzt haben wollte. Der Eigentümer des Luftfahrzeuges wollte hier eine grundsätzliche Klärung herbeiführen, um den Sachverhalt „ein für alle mal“ zu klären.

In dieser Frage ist häufig streitig, ob aus der Haftpflichtversicherung heraus Bergungskosten zu ersetzen sind. Aus den gängigen Luftfahrt-Haftpflichtversicherungsbedingungen wird regelmäßig Versicherungsschutz für Schäden geboten, die der Versicherungsnehmer wegen eines eingetretenen Schadensereignisses einem Dritten aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privat-rechtlichen Inhaltes zu ersetzen hat. 

Bergungskosten sind in den Bedingungen regelmäßig nicht genannt. Dies liegt daran, dass Bergungskosten regelmäßig in der Luftfahrt-Kasko-Versicherung versichert sind. Insofern wäre es sogar systemwidrig, diese Kosten ebenfalls in der Haftpflicht einzudecken.  Wenn der Eigentümer eines Luftfahrzeugs aber keine Kaskoversicherung eingedeckt hat, um die Versicherungsprämie zu sparen wird oftmals nach einem Schadensfall versucht, dann die Bergungskosten aus der Haftpflichtdeckung heraus zu erlangen. (mehr …)

Hoffnung für ZÜP-Opfer? EU-Kommission leitet Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland ein.

EU-Kommission verschärft Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen der ZÜP.

Mit der Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 LuftSiG geißeln die Behörden deutsche Luftfahrer. Das Gesetz normiert, dass jeder unzuverlässig ist, bei dem Zweifel an der Zuverlässigkeit verbleiben.

Das wird angenommen, wenn man mehrere Punkte im Verkehrszentralregister eingetragen hat, wenn man eine Straftat begangen hat, in gewissen Exzessen der Verwaltungsbehörden aber auch, wenn man eine Verwaltungsgebühr nicht zahlt.

Es gibt nicht einmal ansatzweise Erfolgsmeldungen durch diese Überprüfungen. Kein einziger Terrorist konnte enttarnt werden.

 Aber etliche Verkehrsluftfahrzeugführer die gewissenhaft ihren Dienst absolviert haben, haben ein Berufsverbot erhalten, weil sie zu schnell Auto gefahren sind. Gar nicht zu sprechen von den Abermillionen an Verwaltungskosten und dem Orwellschen Überwachungsstaat, der in diesem Bereich aufgebaut wurde.

Diese Exzesse haben jetzt vielleicht ein Ende.

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