27.01.11 (Luftrecht Allgemein, Steuerrecht)
Luftrecht: Rechtmäßigkeit der Luftverkehrssteuer, Ticketsteuer
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06.01.11 (Gutachten, Rechtslage, LBA, Luftfahrtbehörden, Lizensierung, Luftrecht Allgemein)
In einem Luftfahrtunternehmen sind nach EU-OPS 1.965 Piloten in alle 6 Monate einer Befähigungsüberprüfung zu unterziehen. Die Gültigkeit der Befähigungsüberprüfung beträgt dann 6 Kalendermonate zuzüglich des verbleibenden Rests des Ausstellungsmonats. Viele Luftfahrtbehörden haben das Ansinnen, selbst die Personen zu bestimmen, die die Befähigungsüberprüfung durchführen dürfen. Gern werden hier die eigenen Mitarbeiter der Luftfahrtbehörde eingesetzt. Begründet [...]
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